Grundsatzerklärung
Grundsatzerklärung zu Geschäftspraktiken und zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt
Seit der Gründung beruhen die Geschäftspraktiken der Fa. TransLab auf Integrität, Ehrlichkeit, fairem Geschäftsver- halten, Einhaltung aller geltenden Gesetze und auf der Achtung der Menschenrechte und der Umwelt. Die Geschäftsführung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fa. TransLab unterstützen und leben dieses Bekenntnis in ihrer täglichen Arbeit. Der Ruf der Fa. TransLab ist einer der wichtigsten Vermögenswerte des Unternehmens.
- Die TransLab Laborservice Transport + Logistik GmbH bekennt sich diesbezüglich
- zur Einhaltung aller geltenden Gesetze und Richtlinien
- zur Gleichbehandlung, Chancengleichheit und respektvollem, partnerschaftlichem Umgang miteinander
- zum Verbot von Diskriminierungzum ökologisch verantwortungsvollen Handeln, zur Schonung der Ressourcen
- zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt und zur Verantwortung ihrer Liefer- und Wertschöpfungskette: Wir verpflichten uns, Menschenrechte und Umweltbelange innerhalb unserer eigenen Geschäftstätigkeit sowie in unseren Lieferketten - insbesondere bei beauftragten Subunternehmen - zu achten und dafür Sorge zu tragen, Menschenrechts- und Umweltverletzungen vorzubeugen
- zu einer kundenorientierten Qualitätspolitik
Für die Umsetzung und zur Kontrolle der Geschäftspraktiken und zur Achtung der Menschenrechte und Umwelt entwickelt TransLab innerhalb der Firma standardisierte Prozesse und Verfahren - wie z.B. die Zertifizierung nach einem Qualitätsmanagement ISO 9001 - welche in Bezug auf die Konformität regelmäßig intern kontrolliert und durch externe Auditoren bestätigt werden.
Diese Grundsatzerklärung gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Unternehmensbereichen und Niederlassungen. Mit diesem Bekenntnis verpflichten wir alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich gegenüber Kolleginnen und Kollegen, Geschäftspartnern und Lieferanten angemessen und rechtmäßig zu verhalten. Wir setzen voraus, dass unsere Geschäftspartner und Lieferanten ebenfalls gesetzliche Vorgaben, werteorientierte Standards und die Achtung der Menschenrechte und Umwelt einhalten, sich zur Einrichtung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und die Einhaltung dieser Vorgaben und Standards bei ihren eigenen Lieferanten einfordern.